Wie sieht es mit dem Krankengeld aus, wenn das Kind krank ist? Generell ist es tatsächlich so, dass Versicherte einen Anspruch auf Krankengeld haben können, wenn ihr Kind krank ist. Allerdings gelten auch hier einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Damit Versicherte Krankengeld wegen eines kranken Kindes erhalten können, muss der Arzt bescheinigen, dass das erkrankte Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss. Weiterhin ist für den Anspruch erforderlich, dass es im Haushalt des Versicherten niemanden sonst gibt, der die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege übernehmen könnte (§ 45 (1) SGB V).
Für Krankengeld wegen krankem Kind auch Kindesalter relevant
Ebenfalls von Bedeutung ist das Alter des Kindes:
Das kranke Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, damit ein Krankengeldanspruch entstehen kann.
Ausnahme: Das Kind ist „behindert und auf Hilfe angewiesen“ – dann gibt es keine Altersgrenze.
Auch wichtig zu wissen: die maximale Dauer, für die “Kinder-Krankengeld” bezogen werden kann
Pro Kind und Kalenderjahr besteht höchstens für 10 Arbeitstage Anspruch auf Krankengeld, bei Alleinerziehenden höchstens für 20 Arbeitstage. Wer drei Kinder hat, kann jedoch deswegen keinen Anspruch auf 30 Tage Krankengeld geltend machen: Bei 25 Arbeitstagen (Alleinerziehende 50 Arbeitstage) hat der Gesetzgeber die Grenze gezogen (§ 45 Abs. 2 SGB V).
Bei begrenzter Lebenserwartung wird Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung gezahlt.
Zeitlich unbefristet erfolgt die Zahlung von Krankengeld, wenn das Kind so krank ist, dass die behandelnden Ärzte eine begrenzte Lebenserwartung von nur noch einigen Wochen oder wenigen Monaten bescheinigen.
Die Regelung gilt ebenfalls für progredient verlaufende Erkrankungen, die ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht haben und für unheilbare Erkrankungen, bei denen eine palliativmedizinische Versorgung notwendig ist oder von einem Elternteil gewünscht wird..
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